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Staatliche Förderung unserer Trainer- und Coaching-Ausbildungen

Unsere Ausbildungen sind gem. § 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Darüber hinaus gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Viele unserer Teilnehmenden erhalten dadurch sehr interessante finanzielle Bezuschussung ihrer Ausbildung/en bei uns. Die Fördermöglichkeiten hängen von diversen persönlichen Faktoren wie z.B. Beschäftigungsverhältnis (angestellt/selbstständig), Unternehmensgröße des Arbeitgebers, Wohnort etc. ab. Bei Interesse sprechen Sie uns gern an, wir prüfen für Sie Ihre Fördermöglichkeiten - kostenfrei und unverbindlich. Wenn Sie eine Ausbildung bei uns absolvieren, unterstützen wir auch gern bei der Beantragung der Förderung.

Nachfolgend einige Beispiele für staatliche Förderungen unserer Trainer- und Coaching-Ausbildungen:

1. Angestellte - Förderung der beruflichen Weiterbildung

Viele Bundesländer bezuschussen unsere Trainer- und Coaching-Ausbildungen mit einem finanziellen Zuschuss bis zu 50 % der Ausbildungs-Kosten. Jedes Bundesland hat seine eigenen Fördertöpfe und legt unterschiedliche Kriterien zugrunde, die die persönliche Situation oder den Arbeitgeber betreffen. Wir beraten Sie gern über die Fördermöglichkeiten für Angestellte in Ihrem Bundesland.

Informationen zur staatlichen Förderung von beruflicher Weiterbildung für Angestellte: Hier anfordern


2. Staatliche Förderung für Solo-Selbstständige

Um die zukunftssichere Selbstständigkeit von Solo-Selbstständigen zu fördern, werden Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. Solo-Selbstständige erhalten einen Zuschuss von bis zu 90 % der Fortbildungskosten bis max. 5.000,00 € - das entspricht einer maximalen Förderung von bis zu 4.500,00 €.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass Solo-Selbstständige mind. 2 Jahre mit ihrer Selbstständigkeit als Haupterwerb tätig sind und max. 1 vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden haben.

Infos zur Förderung von Solo-Selbstständigen: Hier anfordern 


3. Staatliche Förderung für Existengründung

In vielen Bundesländern gibt es für Menschen, die sich als Trainer:in oder Coach:in selbstständig machen möchten, interessante finanzielle Förderungen vom Staat. Auch hier werden oftmals bis zu 50 % der Ausbildungskosten einer Trainer- oder Coaching-Ausbildung gefördert. Wie auch bei den zuvor genannten Förderungen sind die Kriterien der Bundesländer unterschiedlich. Wir beraten Sie gern!

Infos zur staatlichen Förderung einer Existenzgründung als Trainer und Coach: Hier anfordern


4. Einkommensteuerersparnis: Fortbildung steuerlich absetzen

Natürlich sind unsere Ausbildungen sowie die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzbar, sodass Sie einen Teil der Ausbildungskosten über eine Einkommenssteuerersparnis erstattet bekommen. Sprechen Sie hierzu am besten mit Ihrem Steuerberater.


5. Bildungszeit (vormals Bildungsurlaub)

In den meisten Bundesländern haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub. Auch hier sind die Voraussetzungskriterien in Bezug auf die angestrebte Fortbildung unterschiedlich. Z.B. in Bezug auf die vermittelten Inhalte oder der Dauer der Fortbildung. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht ohnehin freistellt für die Ausbildung bei uns, dann beraten wir Sie gern, inwieweit Sie in Ihrem Bundesland für unsere Ausbildungen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können.

Infos zum Bildungsurlaub: Hier anfordern


Haben Sie Fragen zu Ihren staatlichen Fördermöglichkeiten?

Wir sind gern für Sie da:

Angelika Hansen
4 Business Akademie
Telefon: 040 - 35 77 14 44
E-Mail: mail@4businessakademie.de